Mai 2026 – Ausgabe 47

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der Orthopädie/Unfallchirurgie

Prof. Dr. med. Christoph Becher

Prof. Dr. med. Christoph Becher
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Auch im Gesundheitswesen macht die Digitalisierung in den letzten Jahren zusehends Fortschritte. Mit dem 2019 verabschiedeten Digitale-Versorgung-Gesetz wurde der Weg für Apps auf Rezept geebnet, um schneller digitale Lösungen integrieren zu können, Innovationen zu fördern und die medizinische Versorgung zu modernisieren. Ziel ist es, das Gesundheitssystem insgesamt zu entlasten mit Ersatz oder Ergänzung von Präsenztherapien, Verkürzung von Wartezeiten und Unterstützung der Patienten zwischen den Arztterminen

Abb. 1: Ablauf zur Verwendung einer ärztlich verordneten DiGA

Was genau ist eine DiGA?

DiGA ist die Abkürzung für „Digitale Gesundheitsanwendung“. Gemeint ist damit eine medizinische App oder Webanwendung, die ärztlich verordnet werden kann und ggf. auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Eine DiGA ist ein Medizinprodukt und wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und im offiziellen DiGA-Verzeichnis gelistet. Die Nutzung erfolgt in der Regel digital über eine App oder eine webbasierte Anwendung am Computer oder Laptop.

Das Ziel ist, die Patienten im Alltag dabei zu unterstützen, ihre Erkrankungen selbstständiger zu managen, etwa durch Therapieübungen, Symptomtagebücher, Erinnerungsfunktionen (z. B. für die Einnahme von Medikamenten) oder Erklärungen von Symptomen (z. B. bei psychiatrischen Erkrankungen).

Typische Beispiele sind Apps gegen Depressionen oder Angststörungen, Programme zur Unterstützung bei Diabetes, Anwendungen bei Migräne, Tinnitus und Adipositas sowie digitale Rehabegleitungen zur konservativen Therapie bei Rücken- oder Gelenkbeschwerden oder auch nach Operationen.

Wichtig zu erwähnen ist, dass nicht jede Gesundheits-App auch automatisch eine DiGA ist. Nur Programme, welche als medizinisches Produkt geprüft und gelistet sind, können verschrieben und erstattet werden. Damit eine DiGA von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, muss sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit, Datenschutz und Versorgungseffekt geprüft und in das sogenannte DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden.

DiGA in der Orthopädie/Unfallchirurgie

Im Fachgebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie sollen die DiGA unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Als Ergänzung und in manchen Fällen auch als Ersatz zur Physiotherapie dienen die Apps zur Unterstützung der konservativen Therapie von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Auch Wartezeiten, bis Termine zur Physiotherapie verfügbar sind, können so überbrückt werden. Dies kann vor allem im ländlichen Bereich und nach Operationen besonders bedeutsam sein. Die Nutzung von bei den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen DiGA erfolgt über ein Standardrezept, mit dem man sich dann bei der Krankenkasse einen Freischaltcode für das jeweilige Programm beschaffen kann.

Bekannte Programme sind beispielsweise:

  • Vivira unterstützt Patienten mit Schmerzen an Rücken, Knie und Hüfte durch individuelle Bewegungs- und Übungsprogramme.
  • Kaia Rückenschmerz dient zur Behandlung von unspezifischen Rückenschmerzen mit strukturierten Übungen, Edukation und körperlichem Training.
  • Orthopy ist speziell für Knieverletzungen, z. B. Kreuzbandriss, Meniskusverletzung, entwickelt.
  • Companion patella ist für patellofemorale Pathologien geeignet.

Der Autor nutzt schon seit vielen Jahren das Programm Mawendo. Die Anwendung wurde auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen durch Studien und anhand der verfügbaren Literatur in der Orthopädie und Unfallchirurgie, den Trainingswissenschaften und der Physiotherapie entwickelt.

Hinter den Therapieprogrammen, in denen Übungen mittels Videos anschaulich gezeigt werden, steckt die langjährige Erfahrung vieler Ärzte, Physiotherapeuten und Sportwissenschaftler.

Die Leitlinien der orthopädischen und unfallchirurgischen Fachgesellschaften sind ebenfalls berücksichtigt. In einer Studie konnte beispielsweise die Wirksamkeit des Mawendo-Therapieprogramms bei patellofemoralem Schmerzsyndrom bei Durchführung der Übungen über 12 Wochen mit statistisch signifikanter Verbesserung der Beschwerden in Bezug auf Schmerz und Funktion des Kniegelenks gezeigt werden [1]. Hilfreich ist auch eine

Dokumentationsmöglichkeit, was eine Überprüfung der Therapiefortschritte erlauben. Das Programm hat keine Beschränkung hinsichtlich der Anwendungshäufigkeit innerhalb der 12 Wochen.

Der Ablauf gestaltet sich exemplarisch am Mawendo-Programm folgendermaßen [2].

  1. Ihr Arzt erstellt Ihr persönliches Therapieprogramm für Ihre Diagnose.
  2. Sie erhalten von Ihrem Arzt ein Rezept für das Therapieprogramm. Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie mit dem Rezept einen persönlichen Freischaltcode. Zudem erhalten Sie eine E-Mail von Mawendo mit Ihrem Aktivierungslink.
  3. Starten Sie Ihr persönliches Therapieprogramm mit dem Freischaltcode Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Ihre Krankenkasse übernimmt alle Kosten für Ihren Trainingsplan.

Bisher sind die Therapieprogramme nur für Diagnosen bei Krankheiten der Patella (M22) rezeptierbar.

Für Versicherte der privaten Krankenversicherungen kostet das Programm einen einmalig zu entrichtenden Betrag (119 €). Es besteht kein gesetzlicher Erstattungsanspruch, Versicherte sollten die Kostenerstattung zuvor mit ihrer Versicherung (PKV) klären. Allerdings ist in den meisten Fällen eine Erstattung gewährleistet.

„DiGAs leisten bereits einen wichtigen Beitrag insbesondere in der konservativen Therapie orthopädischer Erkrankungen und in der Nachbehandlung nach Operationen.“

Fazit

Digitale Gesundheitsanwendungen leisten bereits einen wichtigen Beitrag in der Versorgungsrealität von Patienten insbesondere in der konservativen Therapie orthopädisch/unfallchirurgischer Erkrankungen sowie in der Nachbehandlung nach Operationen. Nicht für alle Gelenkbereiche und Erkrankungen besteht eine Erstattungsmöglichkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Investition in ein professionelles, videounterstütztes Programm erscheint allerdings häufig sinnvoll, insbesondere wenn eine physiotherapeutische Betreuung nicht oder nur in begrenztem Umfang verfügbar ist.

ATOS